Schützenfest 2015

Schützenfest 2015

Plakat Schützenfest 2015

Ulrich Kempken ist Schützenkönig 2015!

Das Schützenfest findet vom 29. Mai bis 1. Juni 2015 mit einem tollen Programm statt.

(Hier findet Ihr immer die aktuellen Informationen)

Das Königschießen 2015 findet erstmalig auf der Dorfwiese am 16. Mai 2015 statt.


Wie beim letzten Schützenfest haben Mitglieder am Samstag-Abend (30. Mai, Krönungsabend und Königsball) und Montag-Abend (1. Juni, Abend der guten Laune) freien Eintritt auf das Festzelt. Zusätzlich haben zu diesen Veranstaltungen erstmalig auch die Partnerinnen freien Eintritt.

Für den Freitag-Abend (29. Mai, 4. Baerler Party-Night) und den Montag-Nachmittag (1. Juni, Bunter Nachmittag) werden die Eintrittskarten auch im Vorverkauf angeboten. Der Vorverkauf für beide Veranstaltungen beginnt am 10. Mai. Da die Anzahl der Eintrittskarten, insbesondere am Bunten Nachmittag, durch die Anzahl der Sitzplätze auf dem Festzelt beschränkt ist, empfehlen wir Dir dringend, den Vorverkauf rechtzeitig zu nutzen!

Für den traditionellen Schützenumzug am 31. Mai weisen wir darauf hin, dass aufgrund der Straßenbauarbeiten im Baerler Norden gegebenenfalls eine Änderung an der Zugstrecke notwendig wird. Die aktuelle Zugstrecke wird hier auf der Homepage aufgeführt.

Wir hoffen, dass Du mit Deiner Familie sowie Deinen Freunden und Bekannten die Veranstaltungen des Schützenfestes besuchst und so zum Gelingen des Festes beiträgst. Dass Du aktiv am Festumzug teilnimmst, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Und nun zum Schluss: Bitte sorge – auch in Verbindung mit Deinen Nachbarn – dafür, dass die Straßen wieder festlich geschmückt werden! Wir hoffen natürlich, dass der Festumzug durch ideenreiche, in nachbarschaftlicher Gemeinschaft gestaltete Hindernisse verschönert wird. Bitte denkt dabei jedoch an die Sicherheit aller Beteiligten:

  • Verzichtet auf alle gefährlichen Hindernisse!
  • Denkt daran, dass alles nur Spaß ist!
  • Seht von der Sperrung der Durchgangsstraßen ab!

Wir weisen darauf hin, dass die Bürger-Schützengesellschaft keine Haftung für Privatpersonen übernehmen kann und darf.

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